Einbürgerungen
Anzahl der vom Bund bewilligten Einbürgerungsgesuche pro Jahr, die von in der Gemeinde wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer eingereicht werden, pro 1000 Ausländer/innen (Aufenthalter/innen – inklusive Kurzaufenthalter ≥ 12 Monate – und Niedergelassenen), die in der Gemeinde wohnen. Im Kernindikatorwert werden sowohl die ordentlichen als auch die erleichterten Einbürgerungen erfasst sowie die Wiedereinbürgerungen.