Beteiligungsrate der Bürger und Bürgerinnen an den eidgenössischen Abstimmungen und an den Nationalratswahlen, Durchschnitt auf 4 Jahren
Prozent
erhöhen
Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren können sich mehrmals pro Jahr auf Bundesebene zu Verfassungs- oder Gesetzesvorlagen äussern. Die Beteiligung entspricht dem Anteil der Stimmenden/Wählen-den (= eingelegte Wahlzettel) aller Stimm- und Wahlberechtigten. Um an politischen Entscheiden teilzuhaben, können die dazu berechtigen Personen abstimmen und wählen. Der Indikator gibt die eidgenössische Stimm- oder Wahlbeteiligung wieder. Die Betrachtung der Beteiligungsquoten bei Vorlagen, welche die ganze Schweiz betreffen und die an denselben Sonntagen zur Abstimmung gelangen, sowie die Verwendung einer Definition der «eingeschriebenen Wählerinnen und Wähler», die allgemein akzeptiert ist, erleichtert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Die Beteiligung an eidgenössischen Abstimmungen und Nationalratswahlen zeigt, inwieweit die in der Schweiz gewährten politischen Partizipationsrechte von volljährigen Schweizerinnen und Schweizern auch wahrgenommen werden. Ausländerinnen und Ausländer sowie Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Form der Partizipation ausgeschlossen
BFS- Statistik der Wahlen und Abstimmungen (POLSTA)